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Verantwortungsvolle Unternehmensführung: Drucken

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OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Die OECD-Leitsätze: Empfehlungen von 42 Staaten an die Unternehmen

The OECD Guidelines for Multinational Enterprises are recommendations jointly addressed by the 30 OECD member states and 12 adhering countries (Argentina, Brazil, Chile, Egypt, Estonia, Israel, Latvia, Lithuania, Morocco, Peru, Romania and Slovenia). They provide a framework of principles and standards of responsible
business conduct (Corporate Social Responsibility).

 

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sind Empfehlungen der 30 OECD-Mitgliedsstaaten sowie 12 weiterer Staaten (Ägypten, Argentinien, Brasilien, Chile, Estland, Israel, Lettland, Litauen, Marokko, Peru, Rumänien und Slowenien). Sie zeigen die Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility) auf.


Die Anwendung der Leitsätze ist freiwillig – aber: Alle teilnehmenden Staaten haben sich verpflichtet, einen Nationalen Kontaktpunkt (NKP) einzurichten, bei dem angebliche Verstösse gegen die OECD-Leitsätze gemeldet werden können. Der NKP kann daraufhin ein informelles Schlichtungsprozedere einleiten.

Der Inhalt: ein Rahmen für verantwortungsvolles Handeln

 

Begriffe und Grundsätze
Die Leitsätze stellen gemeinsame Empfehlungen der Regierungen an multinationale
Unternehmen dar. Sie enthalten Grundsätze sowie Massstäbe für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und können über das geltende Recht hinausgehen. Die Leitsätze haben keinen rechtlich zwingenden Charakter.

Allgemeine Grundsätze

Die Unternehmen respektieren die erklärte Politik der Länder, in denen sie tätig sind, beziehen aber auch die Meinungen und Anliegen der anderen Stakeholder ein. Die Unternehmen leisten einen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt hin zu einer nachhaltigen Entwicklung. Sie ermutigen ihre Geschäftspartner, die OECD-Leitsätze ebenfalls anzuwenden.

Offenlegung von Informationen

Die Unternehmen informieren rechtzeitig und regelmässig in sachdienlicher Weise über ihre Geschäftstätigkeit und -ergebnisse, über soziale und umweltrelevante Fragen sowie über absehbare Risiken.

Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern

Die Unternehmen halten sich an die international anerkannten Arbeitsstandards:
• die Vereinigungs- und Verhandlungsfreiheit / Gewerkschaftsrechte
• die Abschaffung aller Formen von Zwangs- und Kinderarbeit
• das Beseitigen von Diskriminierungen im Berufsleben

Umwelt
Die Unternehmen führen ein effizientes internes Umweltmanagement, orientieren sich am Vorsorgeprinzip und halten eine wirksame Krisenplanung für den Fall schädlicher Umweltfolgen bereit. Sie streben eine stetige Verbesserung ihrer
Umweltergebnisse an.

Bekämpfung der Korruption
Die Unternehmen versprechen, gewähren, fordern oder offerieren weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder, und sie weisen entsprechende Forderungen zurück. Sie legen Ihre Aktivitäten zur Korruptionsbekämpfung offen.

Verbraucherinteressen
Die Unternehmen wenden gegenüber den Konsumierenden faire Geschäfts-,
Vermarktungs- und Werbepraktiken an und treffen die nötigen Massnahmen, um die Sicherheit und Qualität ihrer Güter oder Dienstleistungen zu gewährleisten. Dazu gehören ausreichende Produktinformationen und der Schutz personen-
bezogener Daten.

Wissenschaft und Technologie
Die Unternehmen lassen ihre Gastländer an ihren Forschungs- und Entwicklungsergebnissen
teilnehmen, soweit dies auch aus wirtschaftlichen und wettbewerbsfördernden
Gründen möglich ist sowie dem Schutz des Geistigen Eigentums nicht widerspricht. Sie suchen den Austausch und die Zusammenarbeit
mit lokalen Hochschulen und Forschungsinstitutionen. Damit begünstigen sie den Wissens- und Technologietransfer.

Wettbewerb
Die Unternehmen beachten die Regeln des fairen Wettbewerbs und arbeiten mit den entsprechenden Behörden zusammen.

Besteuerung
Die Unternehmen tun alles, damit ihre Aktivitäten dem Buchstaben und dem Geist der Steuervorschriften gerecht werden. Sie entrichten ihre Steuerschuld pünktlich und leisten damit einen Beitrag zu den öffentlichen Finanzen der Gastländer.

Der Nationale Kontaktpunkt der Schweiz:

Vermittler bei angeblichen Verstössen gegen die Leitsätze

Einzelpersonen und Interessengruppen können sich an den Nationalen Kontakt-punkt (NKP) wenden, wenn sie der Meinung sind, dass ein Unternehmen gegen die OECD-Leitsätze verstossen hat. Die Eingabe erfolgt in jenem Land, in dem der mögliche Verstoss stattgefunden hat.

Besteht dort kein NKP, erfolgt die Meldung an den NKP jenes teilnehmenden Landes, in dem sich der Hauptsitz des multinationalen Unternehmens befindet.

Besteht zwischen den gemeldeten Umständen und den Leitsätzen ein Zusammenhang,
kann der NKP als Vermittler versuchen, den Dialog zwischen den Parteien zu erleichtern und so die Angelegenheit zu schlichten. Das Vorgehen bedarf der Zustimmung aller beteiligten Parteien und ist vertraulich – das Ergebnis wird je-doch durch den NKP veröffentlicht.

Der NKP steht für Fragen und Bemerkungen zu den OECD-Leitsätzen oder zum NKP jederzeit zur Verfügung.

In der Schweiz befindet sich der NKP im Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD). Er ist in das Ressort Internationale
Investitionen und Multinationale Unternehmen der Direktion für Aussenwirtschaft eingebunden.

Kontakt
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Ressort Investitionen und Multinationale Unternehmen
Nationaler Kontaktpunkt der Schweiz
Effingerstrasse 1, 3003 Bern
Telefon: +41 31 323 12 75
Fax: +41 31 325 73 76
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt, Du musst JavaScript aktivieren, damit Du sie sehen kannst.
Internet: www.seco.admin.ch

Flyer zum download